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FWG zum Haushaltsplan 2018


Der Haushaltsplan (HH-Plan) für die VG Rhein-Mosel mit Satzung und Stellenplan sieht im Ergebnis-HH der Verwaltungsvorlage ein Gesamtvolumen von rund 15,2 Mio. und im Finanzhaushalt von rd. 14,5 Mio. EUR vor.

Der Finanz-HH plant lt. Vorlage mit einem Überschuss von rd. 227 Tsd EUR. Der Ergebnis-HH sieht für 2018 eine Unterdeckung von rd. 566 Tsd EUR vor.

Bei einem gleich bleibenden Von-Hundert-Satz von 25,0 bei der VG-Umlage erhöht sich der Umlage-Betrag im Vergleich zum Vorjahr um rd. 180 Tsd auf 6,18 Mio. EUR. Dies liegt an einer um etwa 730.000 EUR gestiegenen Finanzkraft aller 18 Kommunen der VG, was einer relativen Erhöhung von etwas über 3 Prozent entspricht. Bis auf Kobern-Gondorf und Oberfell ist dabei in jeder Kommune der VG die Finanzkraft gestiegen. Kobern-Gondorf behält mit 3,87 Mio. EUR dennoch die mit Abstand höchste Finanzkraftmesszahl aller Kommunen der VG. 

Wegen des mit knapp 1,5 Mio. EUR positiven Jahresergebnisses 2016 ist es schlicht vernünftig, auf eine Erhöhung des Umlagesatzes zu verzichten und ein negatives Jahresergebnis 2018 zu vertreten, da die Eigenkapitalbildung auf kommunaler Ebene kein Selbstzweck ist. Kurios dabei bleibt, dass dies gegen landesgesetzliche Vorgaben verstößt, mit der Aufnahme einer Fußnote laut ministeriellem Hinweis aber keine Rüge im Rahmen der Genehmigung zu erwarten sein wird.

Ich erlaube mir einen kurzen Schlenker auf zwei Aspekte der beiden über der Verbandsgemeinde liegenden, politischen Ebenen. Obwohl der Kreis Mayen-Koblenz einen positiven Ergebnis-HH für 2018 beschließen konnte, halten auch wir es für richtig, dass auf eine Senkung des Kreisumlagesatzes  verzichtet wurde, um mit dem leichten Überschuss dort Schuldentilgung betreiben zu können. Solange der Kreis ein negatives Eigenkapital hat, ist dies schlicht die richtige Entscheidung. Und dem Land muss ich Recht geben mit dem Hinweis, dass die rheinland-pfälzischen Kommunen weit unterdurchschnittliche Hebesätze bei der Grund- und Gewerbesteuer anwenden.

Der Bundesdurchschnitt liegt bei der Grundsteuer B bei 464 Punkten und bei der Gewerbesteuer bei 400 Punkten, in RLP nur bei 378 bzw. 372 Punkten.

So ist es auch in der VG Rhein-Mosel. Wenn wir also unter vielerlei Aspekten zurecht eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen beim Land anmahnen, sind wir dabei viel glaubwürdiger, wenn wir auch unsere eigenen Möglichkeiten besser ausschöpfen.   

Ich komme zurück zu unserem VG-HH. Er ist stark geprägt von mehreren, größeren Investitionsmaßnahmen. Die Erweiterung der beiden Feuerwehr-häuser in Kobern-Gondorf und Winningen schlägt zusammen mit fast 2 Mio. EUR zu Buche, der Anlaufbetrag zur Erweiterung und Sanierung unseres Rathauses in Kobern-Gondorf mit 1,8 Mio. EUR, die energetische Sanierung der Schulsporthalle in Rhens alleine mit 350.000 EUR. Neben den genannten zwei Gebäudesanierungen werden zusätzlich in die Ausstattung unserer Feuerwehren noch weitere rd.  964 Tsd. EUR investiert. Insgesamt sind in der VG für 2018 Investitionen i.H.v. 5,66 Mio. EUR vorgesehen bei erwartbar 1,57 Mio. Zuschüssen und sonstigen Erlösen.

Folgerichtig ist eine zusätzliche Kreditaufnahme vorgesehen von 3 Mio. EUR. Dabei ist auch nachvollziehbar, dass nicht die volle Höhe der noch vorhandenen liquiden Mittel ausgeschöpft wird sondern die günstigen Zinskonditionen in den Blick genommen werden.

Die Personalausstattung lt. Stellenplan ist etwa identisch zum Vorjahr, liegt aber eine zweistellige Zahl über der der beiden VG’n Rhens und Untermosel zum Zeitpunkt der Fusion Mitte 2014. Der Zuwachs liegt bekanntermaßen an einer Ausdehnung der wahrgenommenen Aufgaben: Ein hauptamtlicher Wehrleiter, ein Jugendpfleger, zwei Sozialarbeiter für die Schulen und Flüchtlingsbetreuung, und für letzteres auch noch weiteres Personal. Zum Teil erhalten wir für die Stellenausdehnungen auch Drittmittel.  

Der Sinn der Fusion bestand und besteht in Synergieeffekten und das bedeutet nicht zuletzt Personaleinsparung ohne Aufgabenreduzierung. Wir erneuern daher unseren Wunsch, nach bald vier Jahren Fusionsprozess dem Rat gegenüber genauer darzulegen, wo in welchem Umfang tatsächlich inzwischen fusionsbedingt Synergieeffekte eingetreten sind bzw. solche in naher Zukunft noch zu erwarten sein werden.

Bei den Abwasserwerken ist spätestens zum 01.01.2020 die Zusammenlegung zu bewirken, alleine schon um Wirtschaftsprüfungskosten zu sparen. Parallel dazu ist die Vereinheitlichung der Kanalgebühren zu erreichen inkl. der Einführung eines WKB für Schmutzwasser auch im Bereich der ehemaligen VG Rhens. Entsprechend niedriger kann dann die reine Schmutzwasser-Gebühr sein.

Dank des Engagements unseres Bürgermeisters konnte die Stelle des ehemaligen Bürgermeisters der VG Rhens eingespart werden und damit jährlich rd. 200.000 EUR. Wie schon im letzten Jahr bekundet, sehen wir auch heute noch nicht die Notwendigkeit zur Einstellung eines zweiten Jugendpflegers.  

In diesem Zusammenhang komme ich auch wieder auf die beiden Ebenen Kreis und Land zu sprechen. Jugendhilfe und Jugendarbeit sind eine originäre Aufgabe des Kreises. Wir halten daher einen höheren Finanzierungsanteil des Kreises an den örtlichen Aufwendungen der Jugendarbeit für gerechtfertigt und werden dies auch gegenüber dem Kreis vertreten. Hinter dem Modellprojekt zur Etablierung einer eigenständigen Jugendpolitik stehen wir uneingeschränkt und loben gerne auch noch mal die SPD-Fraktion, auf deren Initiative auch in unserer Verbandsgemeinde ein Jugendbeirat seine Arbeit aufnahm.

Und allen ist klar, dass Integrationsarbeit für Migranten auch weiter geleistet werden muss, auch dann, wenn die bisher uns einmalig zugewiesenen Landesmittel aufgebraucht sein werden. Daher ist auch in diesem Bereich rechtzeitig beim Land die Unterstützungspflicht für auch künftige kommunale Integrationsarbeit anzumahnen.      

Wir stehen zu den Aufwendungen zur Förderung des Tourismus, die 2018 im Saldo mit rd. 427.000 EUR zu Buche schlagen, weil Tourismus für unsere Verbandsgemeinde ein signifikant wichtiger Wirtschafts- und Beschäftigungszweig ist. Dabei bedauern wir, dass die Beharrungskräfte in dieser VG den Wechsel von einer Wort- und Bildmarke für den Untermoselbereich von einer gewohnten Marke ohne Alleinstellungs-Charakter hin zu einer mit Alleinstellungscharakter bisher verhindert haben. Die Winzerschaft zumindest hat sich hierbei eindeutig für die Terrassenmosel als neuen prägenden Begriff ausgesprochen. Und eine künftige Bewerbung des Untermoseltourismus ohne den Terrassenweinbau kann nach unserer Überzeugung nur weniger klar und damit auf Dauer auch nur weniger wirksam sein. Auch nach der Mail unserer Touristikerin, Frau Deffner, halten wir noch daran fest, im Zusammenhang mit der 1000-Jahr-Feier von Waldesch 2019 noch eine zusätzliche Verbandsgemeinde-Komponente bei dieser Veranstaltung mit zu verfolgen.   

Ein weiteres, wichtiges Themenfeld ist für uns die Zukunft der ärztlichen Versorgung in unseren Kommunen. Wir hoffen daher, dass der Einladung unseres Bürgermeisters zum Treffen mit den örtlichen Ärzten am 28. Februar möglichst viele Folge leisten, um Interessen, Erwartungen, und Gestaltungs-möglichkeiten besser ausloten zu können.     

Davon ausgehend, dass der vorgesehene Investitionskredit von 3 Mio. EUR noch Ende 2018 aufgenommen wird, führt dies zu einem Schuldenstand von dann insgesamt rd. 5,73 Mio. EUR, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 211 EUR entspräche, einem Wert, der kein Anlass zur Sorge bietet. 

Der Dank der FWG-Fraktion gilt der gesamten Verwaltung für ihre geleistete Arbeit, im Besonderen für ihre Unterstützung der kommunal-politischen Entscheidungsträger.

Auch den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen gilt unser Dank für faire und offene Diskussionen sowie den kollegialen Umgang.  

Kurz: Die FWG-Fraktion stimmt für den HH-Plan, die HH-Satzung und den Stellenplan wie vorgelegt.

Vielen Dank.


 Siehe auch rz-Artikel vom 11.02.2018: „Etat der VG Rhein-Mosel…“

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