FWG zum Haushaltsplan 2019

Von Hans-Joachim Schu-Knapp


Der Finanz-Haushaltsplan (HH) plant lt. Vorlage mit einem Überschuss von rd. 186 Tsd EUR. Der Ergebnis-HH sieht für 2019 eine Unterdeckung von rd. 585 Tsd EUR vor.

Bei einem Von-Hundert-Satz von 24,5 bei der VG-Umlage erhöht sich der Umlage-Betrag im Vergleich zum Vorjahr um rd. 377 Tsd auf 6,55 Mio. EUR. Dies liegt vor allem an einer um etwa 1,6 Mio. EUR gestiegenen Finanzkraft aller 18 Kommunen der VG, was einer relativen Erhöhung von etwas über 6,5 Prozent entspricht. Kobern-Gondorf ist hier mit 4,1 Mio. EUR deutlicher Spitzenreiter.

 

Es bleibt richtig und vernünftig, wiederum eine deutliche Unterdeckung im Ergebnis-HH zu vertreten, solange im Saldo in den Vorjahren Überschüsse erwirtschaftet wurden. Neben 2016 spielt hierbei auch der hohe Überschuss der Untermosel aus 2013 noch eine Rolle. Das negative Jahresergebnis auch für 2019 kann daher mit guten Gründen verantwortet werden.

Der VG-HH ist stark geprägt von mehreren, größeren Investitions-maßnahmen. Die Erweiterung der beiden Feuerwehrhäuser in Kobern-Gondorf und Winningen schlägt zusammen mit über 2 Mio. EUR zu Buche, die Erweiterung und Sanierung unseres Rathauses in Kobern-Gondorf mit 3,1 Mio. EUR, die energetische Sanierung der Schulsporthalle in Rhens alleine mit 360.000 EUR. Neben den genannten zwei Gebäudesanierungen werden zusätzlich in die Ausstattung unserer Feuerwehren noch weitere rd. 800 Tsd. EUR investiert und für den Ersatz der Wärmepumpe im Freibad Winningen sind 550.000 EUR im HH eingestellt. Insgesamt sind in der VG für 2019 Investitionen i.H.v. 7,37 Mio. EUR vorgesehen bei erwartbar 2,47 Mio. Zuschüssen und sonstigen Erlösen. Dies ist im Rahmen unserer Möglichkeiten ein wichtiger Beitrag für die heimische bzw. regionale Wirtschaft.

Folgerichtig ist eine zusätzliche Kreditaufnahme vorgesehen von 3 Mio. EUR. Dabei ist auch nachvollziehbar, dass nicht die volle Höhe der noch vorhandenen liquiden Mittel ausgeschöpft wird sondern die günstigen Zinskonditionen in den Blick genommen werden.

Die Personalausstattung lt. Stellenplan ist etwa identisch zum Vorjahr, liegt aber eine zweistellige Zahl über der der beiden VG’n Rhens und Untermosel

zum Zeitpunkt der Fusion Mitte 2014. Der Zuwachs liegt bekanntermaßen an einer Ausdehnung der wahrgenommenen Aufgaben: Ein hauptamtlicher Wehrleiter, ein Jugendpfleger, zwei Sozialarbeiter für die Schulen und Flüchtlingsbetreuung, und für letzteres auch noch weiteres Personal. Zum Teil haben wir für die Stellenausdehnungen auch Drittmittel erhalten.

Der Sinn der Fusion bestand und besteht in Synergieeffekten und das bedeutet nicht zuletzt Personaleinsparung ohne Aufgabenreduzierung. Wir haben im letzten Jahr eine ausführliche Darlegung durch die Verwaltung erhalten über tatsächliche bzw. noch mögliche Synergieeffekte. Das Ergebnis war ebenso nachvollziehbar wie ernüchternd. Das von der Landesregierung seinerzeit beauftragte Fusionsgutachten war viel mehr gedruckte Spekulation als realistische Aufgabenbeurteilung. Kurz kann man zusammenfassen: Bis auf einen Bürgermeister haben wir über die Fusion nichts gespart. Und neben allgemeinen Kostensteigerungen finden natürlich auch die beschlossenen Stellenweitungen ihren Niederschlag im VG-HH. Dennoch kann unseres Erachtens ein positives Zwischen-Fazit zur erfolgten Fusion gezogen werden. Die 18 Kommunen der VG Rhein-Mosel sind nicht nur zu einer Verwaltungseinheit zusammengewachsen. Der Geist der Solidarität, der allgemein in der kommunalen Familie von der Orts- bis zur Kreisebene intakt ist, hat sich in der nicht mehr ganz so neuen VG Rhein-Mosel zu einem unseres Erachtens klar wahrnehmbaren Zusammengehörigkeitsgefühl entwickelt, zu dem alle Angehörigen der VG-Verwaltung und die Mitglieder in den Ratsgremien ihren persönlichen und guten Beitrag geliefert haben.

Bei den Abwasserwerken ist im nächsten Jahr die Zusammenlegung zu bewirken, alleine schon um Wirtschaftsprüfungskosten zu sparen. Parallel dazu ist die Vereinheitlichung der Kanalgebühren zu erreichen inkl. der Einführung eines WKB für Schmutzwasser auch im Bereich der ehemaligen VG Rhens. Entsprechend niedriger kann dann die reine Schmutzwasser-Gebühr sein.

Dank des Engagements unseres Bürgermeisters konnte auf Wunsch der OGn die Stelle eines hauptamtlichen BGOn eingespart werden und damit Aufwand an Brutto-Personal- und Sachkosten von jährlich rd. 200.000 EUR. Zusätzlich zur einen Million Sonderertrag durch die „Hochzeitsprämie“ sind das bis inkl. dieses Jahres auch eine Million an gesparten Ausgaben.
Wir stehen zu den Aufwendungen zur Förderung des Tourismus, die 2019 im Saldo mit rd. 446.000 EUR zu Buche schlagen, weil Tourismus für unsere Verbandsgemeinde ein signifikant wichtiger Wirtschafts- und Beschäftigungszweig ist. Wir plädieren weiter für einen Wechsel der Logo-Wort- und Bildmarke von „Sonnige Untermosel“ zu „Erlebnis Terrassenmosel, weil letzteres ein Alleinstellungsmerkmal ist, weil die Winzer des Terrassenweinbaus dies wünschen und weil nach dem Sommer 2018 das Wort „sonnig“ als nicht mehr nur positiv sondern auch als kritisch empfunden werden kann.

Wir hatten uns in den beiden vergangenen HH-Beratungen vor dem Hintergrund allgemein gestiegener Ausgaben gegen eine tatsächliche Einstellung noch eines zweiten, hauptamtlichen Jugendpflegers ausgesprochen. Unter Würdigung der Tatsache, dass sich auch die VG RM konkret beteiligt am Projekt „JES! Eigenständige Jugendpolitik mit Pep vor Ort“, lassen auch wir uns von der Verwaltung bzw. vom Jugendpfleger, Herrn Rutz, überzeugen, dass insoweit noch eine zusätzliche, halbe hauptamtliche Stelle in der VG besetzt werden soll. Erleichtert wird uns diese Zustimmung auch dadurch, dass der Kreis als originär für die Jugendarbeit zuständige Ebene seinen Zuschussanteil für die Jugendpfleger vor Ort um rd. 5.700 EUR pro Vollzeitstelle erhöht hat. Einer ggf. darüber hinausgehenden Stellen-weitung verschließen wir uns dann nicht, wenn dies ganz oder überwiegend durch weitere Zuschüsse von Dritten finanziert werden kann.

Von allen unbestritten ist die notwendige Fortsetzung von Integrationsarbeit für Flüchtlinge vor Ort. Unbefriedigend, ja unverständlich bleibt aber, dass die zu deren Finanzierung notwendigen Drittmittel vom Bund über das Land nicht klar zugesprochen sondern nur relativ vage in Aussicht gestellt werden.

Generell sollte unseres Erachtens künftig die Aufgabenweitung in der Verbandsgemeinde nicht mehr ohne vorherige Rücksprache mit den Ortsgemeinden erfolgen, da diese die Hauptlast hieran zu tragen haben. Daher sollten die OGn darüber befinden, ob ihnen der erwartete Nutzen hieraus dies wert ist.

Spätestens seit der Besprechung am 12.12. letzten Jahres, an der vier Hausärzte der Untermosel teilnahmen, die eine Praxisnachfolge suchen, steht für alle Mitglieder des VG-Rates fest, dass das Thema der auch künftig ausreichenden medizinischen Versorgung vor Ort „brennt“. Nicht nur die konkrete Praxisschließung in Burgen, die auch mit der Schließung der Apotheke in Brodenbach einherging, auch weitere Presseberichte aus der Region belegen dies eindringlich. Der Vortrag des Herrn Bletgen über die professionelle Beratung für mögliche medizinische Versorgungszentren – in Genossenschaftsform – hat unseres Erachtens erstmals eine sehr konkrete Herangehensweise aufgezeigt, in deren Folge die Wahrscheinlichkeit für Arztnachfolgen an der Untermosel konkret erhöht werden kann. Entscheidend wird natürlich sein, inwieweit tatsächlich die Ärzte sich hieran beteiligen werden. Die notwendigen öffentlichen Mittel für diese professionelle Begleitung sollten, ja müssen wir aufbringen, weil kein anderes Thema an kommunaler Daseinsvorsorge für unsere Einwohnerinnen und Einwohner von solch hoher Priorität ist. Hiervon können dann ggf. auch die Kommunen von „Alt-Rhens“ profitieren, wenn für deren aktuelle Hausärzte die Praxisnachfolge anstehen wird.

Davon ausgehend, dass der vorgesehene Investitionskredit von 3 Mio. EUR auch tatsächlich aufgenommen wird, führt dies zu einem Schuldenstand von dann insgesamt rd. 5,53 Mio. EUR, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 204 EUR entspräche, einem Wert, der keinerlei Anlass zur Sorge bietet.

Der Dank der FWG-Fraktion gilt der gesamten Verwaltung für ihre geleistete Arbeit, im Besonderen für ihre Unterstützung der kommunalpolitischen Entscheidungsträger.

Auch den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen gilt unser Dank für faire und offene Diskussionen sowie den kollegialen Umgang.

Kurz: Die FWG-Fraktion stimmt für den HH-Plan, die HH-Satzung und den Stellenplan wie vorgelegt.

21.01.2019